Extraktion von Weisheitszähnen
Weisheitszähne können nur dann extrahiert und nicht osteotomiert werden, wenn die Krone komplett nicht mehr knöchern gefasst ist. Sie können dann nach den üblichen schonenden Regeln der Molarenentfernung behandelt werden. In diesem Fall gelten zur Erhaltungswürdigkeit dieselben Regeln wie bei anderen Zähnen.